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Sendung: Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Datum: 11. April 2012 | 19:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, Frankfurt am Main

Information/Inhalt:

Moderator
  • Prof. Dr. Georgios Gounalakis
    Professur für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Medienrecht Universität Marburg, Institut für Rechtsvergleichung Fachbereich Rechtswissenschaften Philipps-Universität Marburg
Gäste
  • Dirk Glock
    Geschäftsführer, Verband Hessischer Zeitungsverleger e.V.
  • Dr. Michael Littger
    Experte Medienpolitik und sektorübergreifende Netzregulierung, Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
  • Hans-Joachim Otto
    Parlamentarischer Staatssekretär, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
  • Benno Stieber
    Vorstand, Freischreiber – Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten
  • Thorsten Wirth
    Gründungsmitglied der Piratenpartei Hessen, Piratenpartei Deutschland
Thema

Anfang März 2012 hat der Koalitionsausschuss die Einführung eines Leistungsschutzrechts zugunsten der Hersteller von Presseerzeugnissen beschlossen. Eine heftige Diskussion ist entbrannt.

Steht die Netzpolitik vor einer Grundsatzfrage?

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Presseverlage zahlen. Grundlage dafür soll ein neu zu schaffendes Leistungsschutzrecht der Presseverlage sein. Diese sollen dadurch an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt werden, die diese - mit der bisher unentgeltlichen - Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen.

Ist ein Leistungsschutzrechtes für Presseverleger tatsächlich erforderlich, etwa um Qualitätsjournalismus zu gewährleisten, oder soll dadurch lediglich der einmal eingeschlagene Weg des kostenlosen Zugangs zu Online- Zeitungen korrigiert werden?


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